Besuch an Halloween
Betriebsausflug 2016
Versicherungstipps
Führerschein bedeutet Freiheit. Damit unsere Fahrschüler das auch genießen können, steht bei uns Sicherheit an erster Stelle. Wir unterstützen deshalb sicheres Fahren bei Fahranfängern und die Kampagne „Sicherheit für Fahranfänger“ und wünschen all unseren Fahrschülern allzeit gute Fahrt.
Neue Fragen
So heute war der erste Tag nach den neuen Prüfrichtlinien.
Die Presse hat ja ausreichend berichtet.
Unser Ergebnis:
12 Teilnehmer und 11 haben bestanden.
Herzlichen Glückwunsch !!!!!
Fazit: War für unsere Fahrschüler kein Problem, trotz der ganzen Panikmache der Medien
Das Aufbauseminar Punkteabbau git es leider nicht mehr
Am 1.5.2014 tritt das neue Fahreignungsregister in Kraft. Es ersetzt das Flensburger Punktesystem.
Statt zwischen 1 und 7 Punkten gibt es nur noch 1-3 Punkte
1 Punkt = schweres Vergehen mit einer Tilgungszeit von 2,5 Jahren
2 Punkte = besonders schweres Vergehen mit einer Tilgungszeit von 5 Jahren
3 Punkte = Straftat mit einer Tilgungszeit von 10 Jahren
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Die Tilgungszeiten werden für jeden Punkt einzeln berechnet und behindern sich nicht mehr gegenseitig, wie das früher der Fall war.
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Zwischen 1-3 Punkten bekomme ich eine Vormerkung
Zwischen 4 und 5 Punkten eine Ermahnung. Wer jetzt ein Fahreignungsseminar besucht, bekommt einen Punkt abgezogen
Zwischen 6 und 7 Punkten bekomme ich eine Verwarnung
Bei 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis weg.
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Es wird erst ab 60,-- eingetragen, statt 40,-- ( Dafür werden aber die Bußgelder erhöht )
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Die Punkte werden am 1.4. in das neue Recht überführt. Die alten Punkte werden weiter nach altem Recht abgebaut, die neuen nach neuem Recht. Ich glaube, das gibt ein ziemliches Durcheinander, weil Dinge wie Rechtskraft usw. zu beachten sind.
Wer mehr dazu lesen möchte, hier mal der Link vom Bundesverkehrsministerium. Hier wir alles sehr ausführlich beschrieben.
Wichtige Änderungen zum 19.1.2013 im Führerscheinrecht.
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung werden am 19.01.2013 die Fahrerlaubnisklassen neu sortiert.
Was ändert sich ?
Kl. BE Das lästige Rechnen, ob man für einen Zug Kl. B oder Kl. BE braucht, entfällt. Es gab ja die Situation, dass man drei Zugfahrzeuge zu Hause hatte und man durfte den Anhänger nur mit einem Auto und der KL. B fahren.
Heute gilt: Hat der Zug mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ( beide ZGG,s zusammenrechnen ), so brauche ich den BE Schein.
Eine Einschränkung gibt es aber noch: Bis 4250 kg darf ich den Zug mit dem B/96 Führerschein fahren. Den bekomme ich nach Pflichtstunden in einer Fahrschule ohne Prüfung.
Der richtige BE Schein verlangt eine praktische Prüfung. Er wird unwesentlich teurer und hat den Vorteil, dass ich alle Züge fahren darf.
Führerscheine der Kl. B nach dem Stichtag berechtigen nicht mehr zum Führen von Trikes. Die sind jetzt der Kl.A zugeordnet.
Zu den Zweiradklassen:
Kl. AM der alten Klasse M . Hier ändert sich sehr wenig.
Kl. A1 Hier entfällt die 80 Km/h Regelung für 16 jährige.
Motorleistung max. 11kW
Kl.A Die alte Klasse AU. Der Direkteinstieg wurde von 25 auf 24 Jahre
gesenkt. Beim Aufstieg von der Kl. A2 wird eine praktische
Prüfung von 40 Minuten verlangt.
Kl. A2 Die alte Klasse AB . Hier wurde die kW Zahl der Maschine auf 35
erhöht.
Eine wirkliche Neuerung ist der Aufstieg von A1 Auf A2 und von A2 auf A. Hier gilt:
Bei mindestens 2 jährigem Vorbesitz braucht keine theoretische Ausbildung und Prüfung erfolgen.
Für die Praxis gilt: Keine Ausbildung erforderlich, aber eine 40 Minuten Prüfung. Dafür wird man natürlich einige Fahrstunden brauchen.
Für weitere Informationen habe ich untenstehende Links bereitgestellt.
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen-ab-2013.htm
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw_neu.htm
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-fuehrerscheinregelung-fuer-motorraeder-ab-2013/387737