Klasse AM

a)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kw;

• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b)

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c)

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kw

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;

• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Das war der Gesetzestext.

Jetzt auf Deutsch.

Roller bis 45 km/h ab 15 im Inland zu fahren.

Um Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten, verwenden wir und Drittanbieter Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Die Zustimmung zu diesen Technologien ermöglicht es uns und Drittanbieter, persönliche Daten wie Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Webseite zu verarbeiten. Wenn Sie nicht zustimmen oder Ihre Zustimmung zurückziehen, kann sich dies nachteilig auf bestimmte Funktionsfähigkeiten und Dienste auswirken. Sie können selbst entscheiden, ob Sie den obigen Ausführungen zuzustimmen möchten, eine detaillierte Auswahl treffen wollen oder Ihr Recht ausüben, sich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen aufgrund eines legitimen Interesses anstelle einer Zustimmung zu widersetzen.