Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw (das entspricht 48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kw/kg.
Das heißt, dass Krad darf nicht leichter als 175 Kg sein.
Führerschein A2 - ab 18 Jahren
Es gibt zwei Möglichkeiten
Der Antragssteller hat den A1 Führerschein mindestens zwei Jahre und macht eine Aufstiegsprüfung ohne Theorie. Nur Praxis/ Fahrstunden mit gekürzten Grundfahraufgaben, mehr nicht. B196 zählt nicht dazu, keine Aufstiegsklasse möglich.
Der Antragssteller ist ,,17 ½ Jahre = Anmeldung in der Fahrschule schon möglich ´´ - 3 Monate vor dem 18 Lebensjahr Theorie möglich – 1 Monat vor dem 18 Lebensjahr Praxis Prüfung möglich.