a)
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kw ( entspricht 15 PS ); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kw/kg.
b)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kw.
Führerschein A1 – ab 16 Jahren
Es gibt zwei Möglichkeiten
Der Antragsteller ist ,,15 ½ Jahre, dann ist die Anmeldung in der Fahrschule schon möglich ´´ 3 Monate vor dem 16 Lebensjahr Theorie möglich, 1 Monat vor dem 16 Lebensjahr Praxis Prüfung möglich.
Führerschein B196 (Motorrad fahren mit dem Klasse B Führerschein möglich ) Voraussetzungen Klasse B – 5 Jahre Vorbesitz , Mindestalter 25 Jahre. Es ist eine Fahrerschulung mit mindestens 5mal 90min Praxis und 4 Theorie Stunden, keine Prüfungen nötig.