Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw (das entspricht 48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kw/kg.

Das heißt, dass Krad darf nicht leichter als 175 Kg sein.

Führerschein  A2 - ab 18 Jahren

Es gibt zwei Möglichkeiten

Der Antragssteller hat den A1 Führerschein mindestens zwei Jahre  und macht eine Aufstiegsprüfung ohne Theorie. Nur Praxis/ Fahrstunden mit gekürzten Grundfahraufgaben, mehr nicht. B196 zählt nicht dazu, keine Aufstiegsklasse möglich.

Der Antragssteller ist ,,17 ½ Jahre = Anmeldung in der Fahrschule schon möglich ´´ -  3 Monate vor dem 18 Lebensjahr Theorie möglich – 1 Monat vor dem 18 Lebensjahr Praxis Prüfung möglich.

Kawasaki 650 mit Tieferlegungssatz

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